Wenn Ihr Stromzähler aufgrund offener Forderungen gesperrt wurde, ist für die Freigabe der Entsperrung immer Ihr Energieversorger (Lieferant) zuständig.
Wer ist für die Entsperrung zuständig?
Die Entscheidung über die Aufhebung einer Sperre sowie die Beauftragung der Entsperrung erfolgt ausschließlich durch Ihren Lieferanten.
enercity Netz kann eine Entsperrung erst durchführen, nachdem uns ein entsprechender Entsperrauftrag Ihres Lieferanten vorliegt.
Wenn Ihr Zähler gesperrt ist und Sie die Versorgung wiederherstellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten.
Wie läuft die Entsperrung ab?
- Sie klären die offenen Forderungen mit Ihrem Lieferanten.
- Ihr Lieferant prüft die Voraussetzungen für die Entsperrung.
- Nach Freigabe beauftragt der Lieferant die Entsperrung bei enercity Netz.
- enercity Netz vereinbart einen Termin mit Ihnen oder gegebenenfalls mit Ihrem Installationsbetrieb.
- Zum vereinbarten Termin wird die Versorgung wiederhergestellt.
Wie lange dauert die Entsperrung?
Nach Eingang des Entsperrauftrags bei uns durch Ihren Lieferanten erfolgt die Entsperrung innerhalb von 48 Stunden.
Bitte beachten Sie:
- Entsperrungen werden nur montags bis freitags während der Geschäftszeiten durchgeführt.
- Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten dabei nicht als Werktage.
Beispiel:
Geht der Entsperrauftrag Ihres Lieferanten am Donnerstag um 16:00 Uhr bei uns ein, erfolgt die Entsperrung i.d.R. bis zum darauffolgenden Montag um 16:00 Uhr.
Muss ich bei der Entsperrung vor Ort sein?
Ja, bei einer Stromentsperrung muss eine volljährige Person vor Ort sein.
Der Hintergrund ist Ihre Sicherheit: Unsere Mitarbeitenden können vor der Wiedereinschaltung nicht erkennen, ob elektrische Geräte wie beispielsweise Herd, Bügeleisen oder Heizlüfter eingeschaltet sind. Um mögliche Gefahren oder Schäden zu vermeiden, darf die Entsperrung nur in Anwesenheit des Kunden oder einer bevollmächtigten Person erfolgen.
Sollte der Zähler trotz Abwesenheit für unseren Monteur zugänglich sein, kann die Entsperrung in Einzelfällen trotzdem erfolgen. In diesem Fall wird der Monteur die Sicherungen ausschalten, bzw. die Schraubsicherungen entfernen. Die Sicherungen können dann von Ihnen selbst wieder eingeschaltet werden
Besonderheit: Zähler länger als 4 Wochen ausgebaut
War ein Stromzähler aufgrund der Sperre länger als vier Wochen ausgebaut, ist vor dem Wiedereinbau eine Überprüfung der elektrischen Anlage erforderlich.
In diesem Fall muss ein zugelassener Elektrofachbetrieb die Installation prüfen und anschließend einen Inbetriebsetzungsantrag über das enercity NetzPortal einreichen.
Erst nach Eingang und Bearbeitung dieses Antrags kann der Zähler wieder eingebaut und die Versorgung dauerhaft hergestellt werden.
Häufige Frage:
Ich habe bereits bezahlt. Warum wird mein Zähler nicht sofort entsperrt?
Die Zahlung allein löst noch keine Entsperrung aus. Zunächst muss Ihr Lieferant die Zahlung prüfen und anschließend die Entsperrung bei enercity Netz beauftragen. Erst nach Eingang dieses Auftrags können wir einen Termin zur Wiederinbetriebnahme vereinbaren und die Versorgung wiederherstellen.