Was bedeutet die Eichung eines Zählers?
Bedeutet das Eichdatum auf dem Zähler, dass die Eichung danach abläuft?
Wie funktioniert die Stichprobenprüfung?
Warum wird nicht jeder einzelne Zähler geprüft?
Was passiert, wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen?
Fazit: Sie können sich auf Ihren Zähler verlassen
Viele Kundinnen und Kunden entdecken auf ihrem Zähler eine Jahreszahl oder einen Hinweis zur Eichung und fragen sich: „Ist mein Zähler überhaupt noch gültig geeicht?“ oder „Misst mein Zähler noch korrekt?“
Die gute Nachricht vorweg: Die auf dem Zähler angegebene Eichfrist bedeutet nicht automatisch, dass der Zähler ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden darf oder falsch misst.
Was bedeutet die Eichung eines Zählers?
Strom-, Gas- und Wasserzähler sind Messgeräte, die gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Vor ihrem Einsatz werden sie geeicht. Dadurch wird sichergestellt, dass die gemessenen Verbrauchswerte innerhalb der vorgeschriebenen Messtoleranzen liegen.
Die Eichung schützt sowohl Kundinnen und Kunden als auch Energieversorger und Netzbetreiber vor fehlerhaften Verbrauchsabrechnungen.
Bedeutet das Eichdatum auf dem Zähler, dass die Eichung danach abläuft?
Nicht unbedingt.
Die auf dem Zähler angegebene Eichfrist oder das Eichjahr zeigt zunächst an, bis wann die ursprüngliche Eichung erfolgt ist. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Zähler nach Ablauf diese Kalenderjahres ausgebaut werden muss.
Stattdessen erfolgt eine Überprüfung im Rahmen einer sogenannten Stichprobenprüfung.
Wie funktioniert die Stichprobenprüfung?
Zähler werden in sogenannten Produktionschargen oder Stichprobenlosen hergestellt. Dabei stammen viele Zähler aus derselben Produktionsreihe und besitzen identische technische Eigenschaften.
Bevor die Eichfrist einer solchen Produktionscharge endet, werden ausgewählte Zähler dieser Serie ausgebaut und einer unabhängigen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Überprüfung vorgelegt.
Dort wird untersucht, ob die Zähler weiterhin innerhalb der zulässigen Messtoleranzen arbeiten.
Prüfung ohne Beanstandungen
Werden bei der Prüfung keine Auffälligkeiten festgestellt, gilt dies als Nachweis dafür, dass auch die übrigen Zähler dieser Produktionscharge weiterhin zuverlässig messen.
In diesem Fall wird die Eichfrist der gesamten Produktionsserie verlängert.
Wichtig zu wissen:
Die Verlängerung der Eichfrist wird nicht auf jedem einzelnen eingebauten Zähler nachträglich vermerkt.
Deshalb kann auf dem Zähler weiterhin das ursprüngliche Eichjahr zu sehen sein, obwohl seine Eichgültigkeit bereits offiziell verlängert wurde.
Prüfung mit Beanstandungen
Sollten die geprüften Zähler die vorgeschriebenen Messtoleranzen nicht mehr einhalten, wird die betroffene Produktionscharge genauer bewertet.
Falls erforderlich, werden die Zähler dieser Serie schrittweise ausgetauscht und durch neue, geeichte Geräte ersetzt.
Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Zähler im Netz verbleiben, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Warum wird nicht jeder einzelne Zähler geprüft?
In Deutschland sind Millionen von Zählern im Einsatz. Eine Einzelprüfung jedes Geräts wäre mit einem enormen Aufwand verbunden.
Das Stichprobenverfahren ist gesetzlich zugelassen und hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Es ermöglicht eine zuverlässige Überwachung der Messgenauigkeit und stellt gleichzeitig sicher, dass die Kosten für Kundinnen und Kunden möglichst gering bleiben.
Was passiert, wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen?
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zähler ungewöhnliche Verbrauchswerte anzeigt, können Sie sich jederzeit an Ihren Messstellenbetreiber wenden.
In solchen Fällen kann geprüft werden, ob weitere Untersuchungen oder eine Befundprüfung sinnvoll sind.
Fazit: Sie können sich auf Ihren Zähler verlassen
Auch wenn auf Ihrem Zähler ein Eichjahr oder eine Eichfrist angegeben ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Eichung abgelaufen ist oder der Zähler ungenau misst.
Durch regelmäßige Stichprobenprüfungen überwachen unabhängige Prüfstellen die Messgenauigkeit ganzer Produktionsserien. Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, wird die Eichfrist dieser Zähler verlängert, ohne dass dafür ein neuer Vermerk am eingebauten Zähler angebracht werden muss. Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden die betroffenen Zähler ausgetauscht.
Solange Ihr Zähler bei Ihnen eingebaut ist und nicht ausgetauscht werden musste, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihren Energieverbrauch zuverlässig und korrekt erfasst.