Ich habe eine Abrechnung von Ihnen erhalten (Verwendungszweck PV-Überschuss)
Ich habe eine Frage zu meiner Jahresendabrechnung, an wen kann ich mich wenden?
Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
Wie hoch ist meine Einspeisevergütung?
Verlängerung der EEG-Förderung
Woher bekomme ich eine Rechnungskopie?
Warum bekomme ich ein SEPA Lastschriftmandat?
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Wann und wie muss ich meine Zählerstände abgeben?
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Ich möchte mein Haus / meine Anlage verkaufen, was muss ich beachten?
Ich habe ein Haus mit PV / eine PV-Anlage übernommen, was muss ich beachten?
Wo finde ich Informationen für Einspeiser?
Meine Einspeisevergütung ist deutlich geringer als in den Vorjahren
Allgemeines
- Die Einspeiseabrechnungen starten meist zum 15. Februar eines Jahres.
- Kunden mit PV-Anlagen bis 25 kWp erhalten keine Vertragsunterlagen oder Förderbescheinigungen für z.B. ProKlima
- Für Kunden mit Balkonkraftwerken bzw. Mikro-PV-Anlagen sind seit 2024 gesetzlich von der Einspeisevergütung ausgeschlossen.
Anfragen zur Einspeisevergütung richten Sie bitte per E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Ich habe eine Abrechnung von Ihnen erhalten (Verwendungszweck PV-Überschuss)
Auch der Lieferant enercity AG erstellt Rechnungen unter der Verbrauchstellenbezeichnung PV-Überschusseinspeisung. In der Regel geht es bei diesen Abbuchungen um Strom, Gas oder Wasser.
Die Abbuchen zur Energielieferung erfolgt völlig unabhängig von der PV-Einspeisevergütung. Sollte eine Abbuchung bzgl. de PV-Anlage durchgeführt werden, dann verwenden wir als enercity Netz GmbH im Verwendungszweck die Kundennummer beginnend mit 36 oder 37.
Bitte beachten Sie immer den Absender der Rechnung, die enercity AG und die enercity Netz GmbH sind zwei unterschiedliche Unternehmen mit unterschiedlichem Geschäftszweck.
Ich habe eine Frage zu meiner Jahresendabrechnung, an wen kann ich mich wenden?
Anfragen zur Einspeisevergütung richten Sie bitte per E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
- Besitzen Sie bereits eine Einspeiseanlage, erhalten Sie von uns jedes Jahr im Dezember eine Ableseaufforderung per Karte, Mail oder SMS zur Zählerablesung.
- Auf Basis der Zählerstände zum 31.12. erstellen wir dann die jeweilige Jahresabrechnung und den neuen Abschlagsplan, falls Sie einen Abschlag wünschen. Die Jahresabrechnung eines Einspeisers wird ca. Februar für das Vorjahr erstellt. Es wird immer das Kalenderjahr abgerechnet. Falls noch keine abgelesenen Zählerstände auf dem Einspeisezählwerk vorliegt (bei einem EBZ_D ist es das Laufwerk 2 mit der OBIS-Kennzahl 2.8.0), dann bitte beide Zählerstände (1.8.0 und 2.8.0) anfragen und senden an: info@enercity-netz.de
- Als Kundin bzw. Kunde erhalten Sie die Vergütung erst, wenn die PV-Anlage erfolgreich bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Ohne die Eintragung erfolgt keine Vergütung. Die Eintragung muss hier erfolgen: www.marktstammdatenregister.de
- Der Kunde/ die Kundin hat die Möglichkeit zu wählen, ob die Vergütung einmal jährlich erfolgt oder monatlich.
- Wählen Sie als Kundin bzw. Kunde die mtl. Zahlweise aus, erhalte Sie einen Abschlagsplan. Mit der jährlichen Abrechnung wird dann geprüft, ob zu viel oder zu wenig ausgezahlt wurde und es wird ein neuer Abschlagsplan angesetzt.
- Wurde die PV-Anlage rückwirkend angemeldet, erhalten Sie auch unterjährig die Abrechnung, sobald alle Daten vorliegen. (Beispiel: PV-Anlage wurde im April 2024 rückwirkend zum März 2023 angemeldet. Als Kundin bzw. Kunde erhalten Sie dann außerhalb des Turnus die Abrechnung von März 2023 - Dezember 2023. Die nächste Abrechnung wird dann wieder im Turnus zum 15.02.2025 erstellt.)
Wie hoch ist meine Einspeisevergütung?
Der Vergütungssatz für eine PV-Anlage richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum (Formular E.8 / E.8.1 des Installateurs). Wird zum Beispiel die Anlage am 15.01.2024 in Betrieb gesetzt, dann gilt der Vergütungssatz vom Januar 2024. Diesen erhält der Kunde für die nächsten 20 Jahre, also bis zum 31.12.2044. Die Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur hier: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und -Fördersätze
Die normale EEG-Förderung gilt für alle PV-Anlagen bis 100 kWp. Dabei kaufen wir als Netzbetreiber die eingespeiste Menge vom Anlagenbetreiber ab und vergüten diese. Dieses Geld holen wir uns 1:1 von unserem Übertragungsnetzbetreiber TenneT wieder.
Beispiel: PV-Anlage mit 13,825 kWp aus September 2023, eingespeiste Menge 2023 = 1.000 kWh. Für September 2023 gelten folgende Vergütungssätze: Zone 0-10 kWp = 8,20 ct/kWh und Zone 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh
Die Aufteilung erfolgt per Dreisatz im Verhältnis zur installierten Leistung. Dabei werden feste Faktoren errechnet, um die Vergütungshöhe zu ermitteln.
Faktorenermittlung
Zone 1: 10 / 13,825 = 0,723
Zone 2: 3,825 / 13,825 = 0,277
Mengenaufteilung
Zone 1: 1.000 kWh x 0,723 = 723 kWh
Zone 2: 1.000 kWh x 0,277 = 277 kWh
Diese Mengen werden dann mit den oben beschriebenen Preisen berechnet.
Vergütungshöhe
Zone 1: 723 kWh x 8,20 ct/kWh = 59,29 Euro
Zone 2: 277 kWh x 7,10 ct/kWh = 19,67 Euro
Anlagen mit mehr als 100 kWp erhalten eine Marktprämie bzw. ab 1.000 kWp feste Zuschläge, die über eine Ausschreibung ermittelt wurden; dabei müssen diese Anlagen in der sogenannten Direktvermarktung sein; diese verkaufen ihren eingespeisten Strom nicht an uns als Netzbetreiber, sondern direkt an einen Lieferanten, mit dem der Kunde vorher einen Vertrag geschlossen hat. Anlagen dieser Größenordnung werden immer nur durch den 2nd Level bearbeitet.
Verlängerung der EEG-Förderung
Laut EEG 2023 gibt es für ausgeförderte PV-Anlagen (Laufzeit 20 Jahre, Ende 31.12.) eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2032.
Diese wird anhand von Börsenpreisen im Folgejahr des vom Kunden gelieferten Stroms ermittelt.
Weitere Informationen erhält der Kunde hier: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und -Fördersätze
Marktstammdatenregister
Gemäß Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) muss sich jede Anlage, die erneuerbare Energien produziert oder speichert, unter www.marktstammdatenregister.de innerhalb von 1 Monat nach technischer Betriebsbereitschaft registrieren. Erfolgt dies nicht, wird die Vergütung gemäß § 23 MaStRV so lange gehemmt, bis die PV-Anlage und der Stromspeicher, falls vorhanden, registriert ist.
Woher bekomme ich eine Rechnungskopie?
Anfragen zur Rechnungskopie richten Sie bitte per E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Warum bekomme ich ein SEPA Lastschriftmandat?
Sollte es mal zu einer Rechnungskorrektur kommen und hieraus eine Forderung entstehen, können wir den Betrag einfach abbuchen. Ansonsten haben Sie Recht, dass Sie hier von uns Geld bekommen.
Wenn Sie wünschen, nehmen wir die Einzugsermächtigung gerne wieder zurück. Sie hatten uns diese bei der Abfrage zur PV-Vergütung erteilt.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Wenn Sie Ihre Bankverbindung für die Einspeisevergütung ändern möchten, senden Sie uns bitte die Änderung der Bankverbindung per E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Wann und wie muss ich meine Zählerstände abgeben?
Die Zählerstände für die Vergütung der eingespeisten Strommengen melden Sie uns bitte jährlich zum 31.12. Sie erhalten dazu jedes Jahr im Dezember eine Ableseaufforderung per Karte, Mail oder SMS zur Zählerablesung. Eine Mitteilung der Zählerstände ist bis zum 28.02. möglich. Die Zählerstande werden für die Abrechnung von 01.01. - 31.12. zurück gerechnet.
Ich habe eine Erzeugungsanlage, aber ich habe keine Ableseaufforderung erhalten. Wie kann ich meine Zählerstände melden?
Sollten Sie keine Ableseaufforderung erhalten haben, teilen Sie uns die Zählerstände für alle Zählwerke bitte per E-Mail an info@enercity-netz.de hier unter Angabe Ihrer Zählernummer und der Vertragskontonummer(n) stichtagsgenau zum 31.12. mit. Gerne können Sie uns auch ein Bild der Zählerstände schicken.
Ferner bitten wir Sie, uns Ihre Adresse zum Abgleich der Kontaktdaten mitzuteilen.
Ich habe von Ihnen ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes erhalten, doch die angegebenen Daten sind falsch. Was muss ich tun, um diese korrigieren zu lassen?
Es tut uns leid, wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten abgedruckt sind. Um diese zu korrigieren, schreiben Sie uns einfach hier eine E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Ich habe die Zählerstände online im Zählerstandsportal eingegeben, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie richtig übermittelt wurden. Wie kann ich überprüfen, dass meine Zählerstände korrekt eingegangen sind?
Kein Problem, wir prüfen das für Sie, schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Alternativ kann der Kundenservice die Zählerstände auch telefonisch ☎️ 0800.2255005 (Mo-Fr. 07-20 Uhr & Sa. 08-16 Uhr; kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).abgleichen.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Wenn Sie uns eine Änderung der Postanschrift, Telefonnummer, Ihres Namens oder anderer Stammdaten mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte hier eine E-Mail an info@enercity-netz.de dabei geben Sie bitte immer folgendes Daten an:
- Mailadresse des Anfragenden für Rückantwort
- Vertragskontonummer(n)
- Zählernummer(n)
- Anlagenadresse(n)
- Ausführliche Beschreibung Ihres Kundenanliegens
- Wenn Sie nicht Anlagenbetreiber:in sind, fügen Sie bitte eine Vollmacht bei, da wir andernfalls gemäß DSGVO und BDSG keine Auskünfte erteilen können.
Ich möchte mein Haus / meine Anlage verkaufen, was muss ich beachten?
Soll eine Erzeugungsanlage den Betreiber wechseln, müssen Sie dies beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister anzeigen.
Ich habe ein Haus mit PV / eine PV-Anlage übernommen, was muss ich beachten?
Soll eine Erzeugungsanlage den Betreiber wechseln, müssen Sie dies beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister anzeigen.
Die Betreiber einer PV-Anlage wechseln?
Wo finde ich Informationen für Einspeiser?
Alle relevanten Informationen für Einspeiser finden Sie hier: Einspeisen - enercity netz (enercity-netz.de)
Informationen zur Anmeldung einer PV-Anlage finden Sie hier: Anmeldung einer PV-Anlage über das enercity NetzPortal
Meine Einspeisevergütung ist deutlich geringer als in den Vorjahren
Nach 20 Jahren läuft bei Einspeiseanlagen die Förderung aus, entsprechend fällt die Einspeisevergütung deutlich geringer aus, als in den vorangegangenen Jahren. Prüfen Sie bitte das Jahr der Inbetriebsetzung, die Förderung läuft dann nach 20 Jahren zum 31.12. aus.