Was ist die gesetzliche Grundlage?
Warum wechselt enercity Netz meinen Stromzähler?
Kommen Kosten für den Zählerwechsel auf mich zu?
Wie gestalten sich die Kosten für den Messstellenbetrieb?
Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?
Warum erhalte ich ein intelligentes Messsystem, obwohl ich weniger als 6.000 kWh verbrauche?
Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?
Muss ich den Zählerstand für intelligente Messsysteme selbst ablesen?
Kann mein digitaler Zähler aus der Ferne gesperrt werden?
Kann mein digitaler Zähler aus der Ferne gesperrt werden?
Wie sieht es mit der Strahlenbelastung aus?
Verbrauchen die intelligenten Messsysteme Strom? Wenn ja, wie viel?
Wie lange dauert es, bis ich meine Zählerstände ablesen kann?
Was muss ich beim Auszug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?
Was muss ich beim Einzug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?
Informationsschreiben zum Zählerwechsel
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Um die Energiewende voranzutreiben, wurde vom Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt, dass alle Verbraucher:innen bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten. Diese innovative Zählertechnologie ist für den Ausbau der Stromnetze der Zukunft erforderlich. Die analogen Stromzähler haben ausgedient und sind durch digitale Stromzähler zu ersetzen. Das ist für Verbraucher:innen und Messtellenbetreiber bindend.
Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird, ist im § 29 MsbG geregelt.
Für die moderne Messeinrichtung gilt:
- Ihr jährlicher Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden liegt.
- Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von weniger als 7 Kilowatt installiert haben.
- In Ausnahmefällen, wenn es zum Beispiel aufgrund technischer Anforderungen nicht möglich ist, ein intelligentes Messsystem einzubauen.
Für das intelligente Messsystem (iMSys) gilt:
- Ihr Stromverbrauch übersteigt 6.000 Kilowattstunden pro Jahr.
- Sie betreiben eine Erzeugungsanlage mit mehr als 7 Kilowatt Leistung.
- Oder es besteht eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (z. B. steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallbox, Wärmepumpe, etc.).
- In Ausnahmefällen kann auch bei niedrigem Verbrauch ein intelligentes Messsystem eingebaut werden – etwa wenn technische Anforderungen dies notwendig machen (§ 29 Abs. 2 MsbG).
- Optionaler Einbau: Der Messstellenbetreiber kann abweichend festlegen, auch bei Anlagen die die o.g. Kriterien nicht erfüllen ein intelligentes Messsystem zu installieren. 👉 Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen den Einbau eines intelligenten Messsystems nicht möglich.
Intelligentes Messsystem: Muss ich den Einbau akzeptieren?
Weitere Informationen finden Sie auch unter Bundesnetzagentur - Messstellenbetriebsgesetz
Warum wechselt enercity Netz meinen Stromzähler?
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Messstellen und Zählerwechsel verantwortlich. Wenn zum Beispiel die Eichfrist bei Ihrem Stromzähler abläuft oder wir es als netzdienlich erachten, ist es soweit. Ihr analoger Stromzähler hat ausgedient und Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Drei Monate vor dem Wechsel erhalten Sie eine erste Information von uns. Zwei Wochen vor dem Wechsel erhalten Sie einen Terminvorschlag für die Ausführung.
Kommen Kosten für den Zählerwechsel auf mich zu?
Grundsätzlich ist der Zählerwechsel durch uns für Sie kostenfrei. Sofern Sie den vorzeitigen Einbau eines iMSys beantragen, können Sie die entsprechenden Kosten aus unserem Preisblatt entnehmen.
Wie gestalten sich die Kosten für den Messstellenbetrieb?
Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorgegeben. Unsere Entgelte finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. In der Regel verrechnet Ihr Stromlieferant diese Kosten mit der Jahresabrechnung auch weiterhin, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben.
Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung von uns.
Falls Sie einen Energieliefervertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, der den Messstellenbetrieb nicht beinhaltet, kommt dabei ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen und uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch zustande, dadurch dass Sie Elektrizität aus dem Netz entnehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 9 Absatz 3 Satz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Wie sicher sind meine Daten?
Bei modernen Messeinrichtungen ist der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.
Bei einer optionalen Fernablesung der modernen Messeinrichtung erfolgt die Übertragung der Zählerstände per LoRa-Funk und LoRaWAN®-Protokoll. Die Daten werden zweifach nach dem aktuellen Stand der Technik (128 Bit AES) verschlüsselt. Der Übertragungsweg ist daher sicherer als die Ablesung über Selbstablesekarte. Der Zähler überträgt neben technischen Statusinformationen die Zählernummer und den Zählerstand. Eine Zuordnung des Zählers und der Zählerstände zum Kunden erfolgt, wie bei der Ablesung per Karte oder Ableser:in, erst in unseren IT-Systemen.
Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches auch die Systeme zertifiziert. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Wir setzen ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme ein.
Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?
Nein. Intelligente Messsysteme zeigen nur den Gesamtstromverbrauch aller elektrischen Geräte in Ihrem Haus, Gewerbebetrieb oder Ihrer Wohnung an. Sie zeigen also nicht den Stromverbrauch einzelner elektrischer Geräte an.
Warum erhalte ich ein intelligentes Messsystem, obwohl ich weniger als 6.000 kWh verbrauche?
Ob Sie ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung erhalten, entscheidet Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Für Sie sind wir das. Wir entscheiden auch den Zeitpunkt des Einbaus. In der Regel erfolgt das spätestens, wenn die Eichfrist Ihres bisherigen Stromzählers endet.
Gesetzlich verpflichtend und für Sie und uns bindend, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems in folgenden Fällen:
1. Bei Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch größer 6000 kWh im Jahr. Entscheidend ist der Mittelwert der letzten drei Jahre.
2. Bei Haushalten mit einer Strom erzeugenden Anlage, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, mit einer Nennleistung vom mehr als 7 kW.
3. Bei Gebäuden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG, bspw. Wallbox, Wärmepumpe, etc.
4. Optional: Wenn wir es für die Stabilität und Zukunft unserer Stromnetze als erforderlich erachten. Diese Entscheidung trifft allein der Messstellenbetreiber auf Basis interner Abläufe. Der Gesetzgeber als auch die BNetzA haben einen Widerspruch durch betroffene Kunden expliziert ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Bundesnetzagentur - Messstellenbetriebsgesetz
Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?
Ein freiwilliger Einbau auf Kundenwunsch obliegt der Entscheidung des Messstellenbetreibers und die entsprechenden Kosten können Sie aus unserem Preisblatt entnehmen. Sie können gerne über unser enercity NetzPortal uns Ihren Wunsch online mitteilen.
Muss ich den Zählerstand für intelligente Messsysteme selbst ablesen?
Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut ist eine Ablesung durch Sie nicht mehr erforderlich. Sie erhalten künftig keine Ableseaufforderung mehr durch uns. Ihre Verbrauchsdaten werden sicher automatisiert an uns und Ihren Stromlieferanten übermittelt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine sichere Datenverbindung. Mehr zur Datensicherheit finden Sie in unseren FAQs unter dem Punkt "Wie sicher sind meine Daten?". Sie können aber, wenn Sie wünschen, den Zählerstand als zusätzliche Information weiterhin am Zähler ablesen. Zählerwerte für Gas, Wasser und Wärme müssen, wenn diese nicht fernauslesbar sind, weiterhin von Ihnen an uns übermittelt werden. Dafür erhalten Sie aber wie gewohnt eine Benachrichtigung von uns.
Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus, um intelligente Messsysteme zu nutzen?
Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige und sichere Verbindung.
Kann mein digitaler Zähler aus der Ferne gesperrt werden?
Nein, weder die modernen Messeinrichtungen noch die intelligenten Messsysteme können aus der Ferne gesperrt werden.
Wie sieht es mit der Strahlenbelastung aus?
Unsere eingesetzten Kommunikationsmodule halten alle Grenzwerte ein. In der Praxis heißt das: Die Strahlenbelastung ist deutlich geringer als bei einem Mobilfunkgerät bzw. Handy.
Verbrauchen die intelligenten Messsysteme Strom? Wenn ja, wie viel?
Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen wie Ihre alten Zähler Strom. Aber keine Sorge, der Stromverbrauch intelligenter Messsysteme geht nicht zu Ihren Lasten, da er nicht gemessen wird. Die Energieversorgung für den Zähler erfolgt vor dem Zähler und wird so durch das Messwerk nicht erfasst.
Wie lange dauert es, bis ich meine Zählerstände ablesen kann?
Sie können den aktuellen Zählerstand wie gewohnt am Display des Zählers selbst ablesen. Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand erst nach ca. einer Woche nach Einbau ersichtlich ist.
Was muss ich beim Auszug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?
Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden. Dieser übergibt Ihrem Messstellenbetreiber den Auftrag zur Endablesung. Der abschließende Zählerstand wird per Datenübertragung durch den zuständigen Messstellenbetreiber abgelesen und an Ihren Stromlieferanten übermittelt.
Was muss ich beim Einzug mit Blick auf intelligente Messsysteme beachten?
Das intelligente Messsystem verbleibt an der Messstelle. Bei einem Einzug, wo bereits ein intelligentes Messsystem vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Zugangsdaten zu beantragen.
Informationsschreiben zum Zählerwechsel
Sie haben ein Schreiben zum Zählerwechsel erhalten? Wir versenden als Netz- und Messstellenbetreiber im Vorfeld zum Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ein Informationsschreiben um Sie bestmöglich zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel Warum ein Smart Meter? hier im HelpCenter. Ein persönliches Angebot für die Umstellung auf einen Smart Meter können Sie direkt im enercity NetzPortal abrufen.