Wie wird meine PV-Anlage vergütet?
Monatlich oder jährlich ? Wie erhalte ich meine Vergütung?
Wie lange erhalte ich eine Einspeisevergütung (Förderdauer)?
Meine Anlage ist bereits ausgefördert. Wie geht es weiter?
Warum wird die Einspeisung nicht mit dem Verbrauch verrechnet?
Warum muss ich auch den Zählerstand für den Verbrauch an Sie melden?
Wo kann ich mich über die Höhe der Einspeisevergütung informieren?
Wo finde ich meine relevanten Förderdaten?
Wie wird meine PV-Anlage vergütet?
Die Fördersätze in ct/kWh finden Sie hier. Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind zum einen der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft und zum anderen die Anlagenleistung sowie der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.
Beispiel für eine Vergütung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp, Inbetriebsetzung 12/2023
Installierte Leistung =13 kWp
Vergütungssatz
Zone 1: 0-10 kWp = 8,20 ct/kWh; Zone 2: 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh
Die kalenderjährlich ermittelte eingespeiste Menge wird nun über Faktoren im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt und mit dem entsprechenden Vergütungssatz multipliziert.
Faktor Zone 1: 10 kWp / 13 kWp = 0,76923; Faktor Zone 2: 3 kWp / 13 kWp = 0,23077
Annahme: Eingespeiste Jahresmenge = 3.500 kWh
Vergütung Zone 1 = 3.500 kWh x Faktor 0,76923 x 8,20 ct/kWh = 220,77 Euro
Vergütung Zone 2 = 3.500 kWh x Faktor 0,23077 x 7,10 ct/kWh = 57,35 Euro
Summe = 278,12 Euro netto
Monatlich oder jährlich ? Wie erhalte ich meine Vergütung?
Bei der Anmeldung Ihrer Anlage haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Vergütung monatlich über einen Abschlagsbetrag oder über die jährliche Abrechnung von uns erhalten. In jedem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Zählerstände zum 31.12. mit, anhand derer wir die Abrechnungen erstellen.
Ihren Zählerstand können Sie uns ganz bequem online mitteilen. Egal ob für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme in dem Kontaktformular, können Sie uns den jeweiligen Ablesewert einfach mitteilen - um Rückfragen zu vermeiden, tragen Sie bitte auch das Ablesedatum ein. In der Betreffzeile wählen Sie bitte Zählerstand aus.
Wie lange erhalte ich eine Einspeisevergütung (Förderdauer)?
Die Förderdauer ist abhängig von Datum der Inbetriebsetzung; dieses legt Ihre Elektrofachkraft fest und teilt uns diese technische Betriebsbereitschaft mit. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre plus Restjahr der Inbetriebsetzung.
Z.B. Inbetriebsetzung = 15.08.2023. Damit erhalten Sie eine Förderung bis zum 31.12.2043.
Meine Anlage ist bereits ausgefördert. Wie geht es weiter?
Wenn Ihre PV-Anlage bereits 20 Jahre oder länger in Betrieb ist, dann ist die Förderung ausgelaufen. Der Gesetzgeber hat aber für solche Anlagen eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2032 eingeführt. Sie erhalten dann aber nicht mehr die Ihnen bekannte Förderhöhe, sondern eine nach der Strombörse ermittelten Preis. Dieser steht immer erst im Folgejahr fest. Eine grobe Orientierung bietet die Seite www.netztransparenz.de, Tabelle Marktwertübersicht (Grafik ganz unten).
Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Ob Sie durch den Betrieb von PV- oder KWK-Anlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab. Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten.
Als Privatperson sind Sie in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.
Warum wird die Einspeisung nicht mit dem Verbrauch verrechnet?
Als Netzbetreiber sind wir für die Vergütung des eingespeisten Stroms zuständig. Darüber hinaus haben Sie einen Vertrag mit einem Stromlieferanten, bei dem Sie die verbrauchte Strommenge bezahlen. Stromlieferant und Netzbetreiber sind zwei unabhängig voneinander agierende Unternehmen, so dass eine Verrechnung von eingespeistem und verbrauchtem Strom nicht möglich ist.
Warum muss ich auch den Zählerstand für den Verbrauch an Sie melden?
Als Ihr Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zählerstände zu erfassen. Diese leiten wir an die jeweiligen Energielieferanten weiter. Ihr Energielieferant erstellt anhand der Zählerdaten Ihre Jahresrechnung für die von Ihnen verbrauchte Energie. Oft fragen sich Kundinnen und Kunden, warum die Einspeisung nicht direkt mit dem Verbrauch abgerechnet wird? Da es sich um rechtlich unterschiedliche Unternehmen handelt, ist eine Verrechnung nicht möglich.
Wo kann ich mich über die Höhe der Einspeisevergütung informieren?
Die Höhe ist durch die Bundesnetzagentur vorgegeben und hängt von den Faktoren Inbetriebsetzungsdatum und installierte Leistung in kWp ab.
Hier kommen Sie direkt zur Bundesnetzagentur und der Höhe der aktuell vergüteten Fördersätze.
Wo finde ich meine relevanten Förderdaten?
Alle relevanten Daten finden Sie auf Ihrer Abrechnung. Im Übrigen ist kein Einspeisevertrag gemäß § 7 EEG notwendig und wird von uns auch nicht geschlossen.
- Messlokation
- Marktlokation
- Zählernummer(n)
- EEG-Anlagenschlüssel
- Inbetriebnahmedatum (= Inbetriebsetzung)
- Netzzugangsdatum (wann hat die Anlage erstmals eingespeist)
- Förderende
- installierte Leistung in kWp
- anzulegender Wert = Vergütungshöhe
Woher bekomme ich eine Rechnungskopie?
Eine Kopie der Einspeiseabrechnung können Sie ganz einfach per E-Mail unter info@enercity-netz.de anfordern. Bitte geben Sie Ihren Namen, die Adresse der Einspeiseanlage sowie die zugehörige Kundennummer und Zählernummer an.
Warum bekomme ich ein SEPA Lastschriftmandat?
Sollte es mal zu einer Rechnungskorrektur kommen und hieraus eine Forderung entstehen, können wir den Betrag einfach abbuchen. Ansonsten haben Sie Recht, dass Sie hier von uns Geld bekommen.
Wenn Sie wünschen, nehmen wir die Einzugsermächtigung gerne wieder zurück. Sie hatten uns diese bei der Abfrage zur PV-Vergütung erteilt.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Wenn Sie Ihre Bankverbindung für die Einspeisevergütung ändern möchten, senden Sie uns bitte die Änderung der Bankverbindung per E-Mail an info@enercity-netz.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, die Adresse der Einspeiseanlage sowie die zugehörige Kundennummer und Zählernummer an.