Info-Karte: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Zähler zeigt nichts an bzw. kein Zählfortschritt oder läuft rückwärts
Zählerabgabe bei enercity Netz; Zähler wurde bereits ausgebaut
Veranlassung von Zähleröffnungen
Wiederinbetriebnahme bei Sperrung
Mangel bei Zählerwechsel wurde beseitigt.
Störungen (Zähler undicht, macht Geräusche, etc.)
Absperrventil / Gasdruckregler defekt
Zusammenlegung von Verbrauchsstellen bei Wohnungszusammenlegung
Meldung von Manipulationen am Zähler
Zählerverlustmeldung vom Kunden
Meldung über Versetzung des Gaszählers
Info-Karte: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Werden die Kund:innen zum angekündigten Termin nicht angetroffen, so hinterlassen die Monteure eine Info-Karte mit der Bitte uns oder den jeweiligen Fremddienstleister zu kontaktieren.
Beispiel:

Zähler zeigt nichts an bzw. kein Zählfortschritt oder läuft rückwärts
- Der Zähler wird kostenlos gewechselt
- Kunden senden bitte eine E-Mail mit Foto des Zählers sowie Informationen zur Verbrauchsstelle und Ihren Kontaktdaten an info@enercity-netz.de
- Kunden werden in der Folge durch einen Mitarbeiter zur Terminabsprache kontaktiert.
Zähler soll ausgebaut werden
Der Ausbau von Zählern kann per Mail info@enercity-netz.de über den Kund:innen oder Installateur beauftragt werden.
Die für den Ausbau sind folgende Informationen notwendig:
- Vorname, Name
- Verbrauchsstellennummer
- betroffener Zähler/ Zählernummer
- Telefonnummer für Terminvereinbarung und am besten eine Uhrzeit, wann Sie erreichbar sind.
- Foto des Zählers
Ein Zählerausbau von enercity Netz ist generell kostenlos.
Durch den Zählerausbau wird der Vertrag beim Lieferanten zum Ausbaudatum automatisch beendet, sobald der Zähler im Zählerlager abgebeben wurde.
Installateur:
Der Ausbau von Zählern durch den Installateur muss im enercity NetzPortal beantragt werden.
Durch den Zählerausbau wird der Vertrag beim Lieferanten zum Ausbaudatum automatisch beendet, sobald der Zähler im Zählerlager abgebeben wurde.
Zählerabgabe bei enercity Netz; Zähler wurde bereits ausgebaut
⚠️ Achtung: 🔥Gaszähler dürfen wegen möglicher Restmengen von Gas im Gehäuse nur von Fachpersonal transportiert werden.
Verfahren bei Zählerabgabe:
-
Der Zähler wurde vom Installateur ausgebaut und wird bei enercity-Netz abgegeben.
❗️Wichtig: Die Abgabe kann nur erfolgen, wenn ein IBA vom Installateur erstellt worden ist.
Die Gaszähler können bei folgender Adresse abgegeben werden:
enercity-Netz Zählerlager, Stammestr. 105, 30459 Hannover
Annahmezeit: Mo. - Do. 07:00 - 15:00 Uhr und Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Fachpersonal und Installateure müssen sich beim Pförtner melden. Die Abgabe des Zählers im Zählerlager wird durch eine Empfangsbestätigung quittiert. Die Empfangsbestätigung der enercity Netz für einen Zähler, muss dem Kunden im Nachgang aushändigt werden. Der Zeitpunkt der Zählerabgabe bestimmt auch das Ende der Berechnung der Grundgebühr.
Durch den Zählerausbau wird der Vertrag beim Lieferanten zum Ausbaudatum automatisch beendet, sobald der Zähler im Zählerlager abgebeben wurde.
⚠️ Achtung: 🔥Gaszähler dürfen wegen möglicher Restmengen von Gas im Gehäuse nur von Fachpersonal transportiert werden.
Veranlassung von Zähleröffnungen
-
Die Bearbeitung, Entscheidung und Veranlassung von Öffnungen aufgrund von Zahlungsrückständen gesperrter Zähler wird ausschließlich durch den zuständigen Lieferanten veranlasst.
-
Sollte Ihr Zähler gesperrt sein und Sie möchten wieder mit Strom, Gas oder Wasser versorgt werden, so müssen Sie sich dafür an Ihren Lieferanten wenden.
Wenn der Lieferant die Zähleröffnung freigibt wird von enercity Netz ein Termin mit dem Kunden bzw. dem Installateur vereinbart.
Wiederinbetriebnahme bei Sperrung
-
Die Wiederinbetriebnahme der Gasanlage nach einer Sperrung muss aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend durch einen Fachmann durchgeführt werden.
⚠️ Bei Gas ist stets eine Überprüfung der Installation notwendig, unabhängig davon, ob und wie lange (d.h. immer) die Anlage lediglich gesperrt oder der Zähler ausgebaut wurde.
Bei Sperrung des Gaszählers wird eine Hinweiskarte hinterlassen wo der Ablauf für die Wiederinbetriebnahme beschrieben ist.
Technische Fragen/Auskünfte/Beratung zu Zählerplätzen, Anschlussbedingungen (und Anlagen) nur von Installateuren
Beratung und technische Auskünfte erteilt Ihnen immer ihr Gasinstallateur, er ist Ihr erster Ansprechpartner und kennt die Anlage vor Ort.
Mangel bei Zählerwechsel wurde beseitigt.
Wurde ein Mangel durch einen Fachbetrieb beseitigt, senden Sie uns bitte die Fertigmeldung des Installateurs per E-Mail an info@enercity-netz.de , In der Folge kommen wir für eine Terminvereinbarung auf Sie zu - bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben.
Mangel in Kundenanlagen
Wird im Rahmen eines Turnuswechsel oder versuchten Inbetriebsetzung ein Mangel festgestellt, so muss ein Installateur oder der Eigentümer den Mangel beheben. Erst wenn der Mangel behoben wurde kann ein neuer Termin für den Zählerwechsel vereinbart werden.
Störungen (Zähler undicht, macht Geräusche, etc.)
Bitte rufen Sie unverzüglich die Störungshotline an:
🔥Gasstörung
☎️ 0511.430.4111 Ersatznummer: 0511.412.756
Absperrventil / Gasdruckregler defekt
Bitte rufen Sie unverzüglich die Störungshotline an:
🔥Gasstörung
☎️ 0511.430.4111 Ersatznummer: 0511.412.756
Zusammenlegung von Verbrauchsstellen bei Wohnungszusammenlegung
Für die Zusammenlegung muss ein Installateur einen IBA im enercity NetzPortal stellen.
Meldung von Manipulationen am Zähler
Bitte rufen Sie unverzüglich die Störungshotline an:
🔥Gasstörung
☎️ 0511.430.4111 Ersatznummer: 0511.412.756
Zählerverlustmeldung vom Kunden
Bitte senden Sie uns eine Verlustmitteilung per E-Mail an info@enercity-netz.de zu.
- Vorname, Name
- Daten zum Anschlussobjekt
- Verbrauchsstellennummer
- betroffener Zähler/ Zählernummer
- Telefonnummer für Terminvereinbarung und am besten eine Uhrzeit, wann Sie erreichbar sind.
- Foto des Zählerplatzes
Informationen mit Gerätedaten von Gasgeräten/Datenblätter von Druckerhöhungsanlagen/Bestätigung vom Schornsteinfeger usw.
Bitte senden Sie uns die Informationen (als Dateianhang) per E-Mail an info@enercity-netz.de zu.
- Vorname, Name
- Daten zum Anschlussobjekt
- Verbrauchsstellennummer
- betroffener Zähler/ Zählernummer
- Telefonnummer für Terminvereinbarung und am besten eine Uhrzeit, wann Sie erreichbar sind.
- Foto des Zählers
Meldung über Versetzung des Gaszählers
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Installationsunternehmen auf, dies stellt die entsprechenden Anträge.
Ausbauprotokoll
Es gibt kein Ein- oder Ausbauprotokoll mehr. Die Daten werden ausschließlich elektronisch erfasst.
Zählerzuordnung
Für die korrekte Abrechnung ist die eindeutige Zuordnung eines Zählers zu einer Wohnung unerlässlich. Aus diesem Grund sind die VIU im Netzgebiet der enercity Netz GmbH (eNG) verpflichtet, eine eindeutige Bezeichnung der Wohnungsanlage an den Zählerplätzen wie nachfolgend aufgeführt vorzunehmen:
Die Kennzeichnung der Zählerplätze mit dem Merkmal der Etage und der örtlichen Lage in der Etage erfolgt im Uhrzeigersinn gemäß der “postalischen Gangfolge“ (so wie der Postzusteller in die jeweilige Etage hineingeht). Die Bezeichnung muss unter „Anschlussnehmer und Adresse zum Anschlussobjekt“ im Online-Inbetriebsetzungsauftrag angegeben werden.
In unübersichtlichen Gebäuden, z.B. mit doppelten Treppenhäusern, Zwischenetagen, geteilten Wohnungen, Laubengängen oder mehr Wohneinheiten als nach der Skizze beschreibbar, werden die Wohnungen durchnummeriert. Dabei wird mit der ersten Wohnung links im untersten Geschoß begonnen. Ist bauseits bereits eine eindeutige Nummerierung vorhanden, kann diese verwendet werden.
Die Bezeichnung der Wohnungslage muss am Zählerplatz angebracht werden. Sofern die Wohnungen durchnummeriert sind, muss die Art der Beschriftung mit der eNG abgestimmt werden (in der Regel ist dann auch eine Beschriftung im Bereich der Wohnungstür erforderlich).
In Zweifelsfällen und bei größeren Projekten ist die Bezeichnung grundsätzlich mit der eNG abzusprechen.
Die Etagenbezeichnungen lauten:
- 1. Untergeschoss (im nachfolgendem 1. UG genannt)
- Parterre (im nachfolgendem Part. genannt)
- 1. Etage (im nachfolgendem 1. Etg. genannt)
- 2. Etage (im nachfolgendem 2. Etg. genannt)
- usw.
Die Bezeichnungen Dachgeschoss, Keller, Boden werden nicht verwendet.