Energy Sharing bedeutet, dass Solarstrom mit Nachbarn geteilt werden kann.
Dies ist seit Juni 2026 gesetzlich erlaubt.
- Der Strom fließt über das normale Netz
- Verträge und Abrechnung erfolgen über entsprechende Anbieter
- Reststrom kommt weiterhin vom jeweiligen Stromlieferanten
❗️Die Umsetzung von Energy Sharing erfolgt über den Stromlieferanten oder einen externen Dienstleister. Die vertragliche und kaufmännische Abwicklung liegt dabei vollständig auf Lieferantenseite.
👉 Wir als Netzbetreiber sind ausschließlich für die messtechnische Umsetzung und die Bereitstellung der erforderlichen Daten verantwortlich. Bei Fragen zum Messkonzept unterstützen wir Sie gerne.