Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz). Darin geht es um sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Welche Geräte dazu zählen, erklären wir Ihnen im Abschnitt „Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?“.
Warum gibt es diese Regelung?
Ziel der neuen Vorgaben ist es,
- das Stromnetz stabil und sicher zu halten und
- eine Überlastung des Netzes zu vermeiden – insbesondere zu Zeiten mit sehr hoher Stromnachfrage.
Was bedeutet das für Sie?
Bestimmte elektrische Geräte, die viel Strom verbrauchen, können vom Netzbetreiber vorübergehend in ihrer Leistung reduziert werden. Das nennt man auch „Dimmen“.
👉 Wichtig für Sie:
Der normale Haushaltsstrom (z. B. Licht, Kühlschrank, Fernseher) ist davon nicht betroffen.
Wann kann eine Leistungsreduzierung erfolgen?
Eine Reduzierung kommt nur dann infrage, wenn:
- eine Überlastung des Stromnetzes droht oder
- eine Gefährdung des Netzes vermieden werden muss.
Dabei ist immer sichergestellt, dass:
- ein Grundbedarf an Strom zur Verfügung steht und
- die betroffenen Geräte weiterhin genutzt werden können – nur mit reduzierter Leistung.
Welche Technik ist dafür notwendig?
Für diese netzorientierte Steuerung werden benötigt:
- ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und
- eine Steuerungseinrichtung (meist eine sogenannte Steuerbox).
Falls bei Ihnen ein Einbau notwendig wird, informieren wir Sie als Ihr Messstellenbetreiber rechtzeitig und transparent. Wir kommen unaufgefordert auf sie zu.
Was sind steuerbare Verbrauchseinheiten?
Alle unten genannten Beispiele ab einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW.
- Lade- oder Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen
- Batterie- oder Stromspeicher
- Kühlanlagen für Wohn- und Büroräume