Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, ob sie den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys oder Smart Meter) ablehnen können. Für Anlagen mit einem hohen Stromverbrauch, mit einer Photovoltaikanlage oder eine Wallbox besteht ein Pflichteinbau. Für Anlagen die diese Kriterien nicht erfüllen, entscheidet allein Messstellenbetreiber über den Einbau eines Smart Meter.
👉 Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen den Einbau eines intelligenten Messsystems nicht möglich.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit. Damit können Verbrauchsdaten sicher und automatisch übermittelt werden. Es unterscheidet sich von einer modernen Messeinrichtung, die zwar digital misst, aber keine Daten sendet.
Besteht für mich eine Pflicht zum Einbau?
Eine gesetzliche Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem besteht aktuell für bestimmte Kundengruppen, zum Beispiel:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft, besteht keine gesetzliche Pflicht, ein intelligentes Messsystem zu erhalten.
Beispiel: 3.000 kWh Jahresverbrauch, keine PV-Anlage
Bei einem Stromverbrauch von rund 3.000 kWh pro Jahr und ohne Photovoltaikanlage oder steuerbare Verbraucher gehören Sie nicht zu den Pflichteinbaufällen.
In diesem Fall ist ein intelligentes Messsystem nicht gesetzlich vorgeschrieben - dennoch kann der Messstellenbetreiber einen Einbau vornehmen.
🟠Kann trotzdem ein intelligentes Messsystem eingebaut werden?
✅ Ja. Auch wenn keine Pflicht besteht, darf der zuständige Messstellenbetreiber freiwillig (optional) ein intelligentes Messsystem einbauen.
Dieser Einbau ist gesetzlich zulässig und muss grundsätzlich geduldet werden. Ein formales Widerspruchsrecht sieht das Gesetz nicht vor. Die Bundesnetzagentur betont diese Regelung ausdrücklich und legt damit die Rahmenbedingungen zentral fest.
Mit dem Einbau eines intelligenten Messsystem kommt die digitale Energiewelt in ihr Zuhause und bietet die Basis, es zu einem Smart Home zu machen. Mit Hilfe der Echtzeitdaten können Sie den Energiefluss optimieren und steuern. Dynamische Tarife setzen diese Infrastruktur voraus und helfen Ihnen dabei, Energie zu nutzen, wenn Sie besonders günstig ist.
Wir von der enercity Netz GmbH treiben die Energiewende aktiv voran und wollen die intelligenten Messsysteme in deutlich mehr Haushalte bringen, als der Gesetzgeber vorsieht.
Die Kosten sind dabei gesetzlich begrenzt, sodass keine unkontrollierten Mehrkosten entstehen.
📧 Einfach und bequem: Keine manuelle Zählerablesung mehr
Mit einem Smart Meter entfällt die manuelle Ablesung Ihres Stromzählers. Die Verbrauchsdaten werden automatisch und sicher an Ihren Energieversorger übermittelt.
Das bedeutet für Sie:
- keine Jahresablesung mehr
- kein Gang zum Stromzähler
- weniger Aufwand im Alltag
Der intelligente Stromzähler übernimmt alles für Sie – zuverlässig, komfortabel und zeitsparend.
✅ Voraussetzungen für einen dynamischen Stromtarif
Um einen dynamischen Stromtarif nutzen zu können, ist ein Smart Meter bzw. ein Intelligentes Messsystem die technische Voraussetzung. Er ermöglicht Ihnen durch Anpassung Ihres Verbrauchsverhaltens von den Schwankungen der Strompreise zu profitieren und Kosten zu sparen.
Nur mit einem intelligenten Messsystem kann Ihr Stromverbrauch genau erfasst und korrekt zu den wechselnden Preisen abgerechnet werden. Was ist ein dynamischer Stromtarif?