Es tut uns sehr leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen den organisatorischen Teil so einfach wie möglich machen.
Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?
Bitte wenden Sie sich im Trauerfall immer zuerst an den jeweiligen Lieferanten (Anbieter) für:
- Strom
- Gas
- Wasser
- Fernwärme
Dort bestehen die Lieferverträge. Der Lieferant nimmt Ihre Mitteilung entgegen und klärt mit Ihnen die nächsten Schritte (z. B. Vertragsfortführung, Kündigung, Ummeldung).
Warum nicht direkt an den Netzbetreiber?
Sobald Sie den Trauerfall beim Lieferanten gemeldet haben, erhalten wir als Netzbetreiber die notwendigen Informationen automatisch. Auch Termininformationen werden durch den Lieferanten an uns übermittelt. Sie müssen uns in diesen Fällen nicht zusätzlich informieren.
Als Netzbetreiber kümmern wir uns um die Erhebung der Zählerstände und versenden ggf. eine Ableseaufforderung. Diese ist möglicherweise an die verstorbene Person gerichtet - sehen Sie es uns bitte nach, nicht in allen Fällen erhalten wir den genauen Grund für das Vertragsende von dem Lieferanten.
Was passiert nach Ihrer Meldung beim Lieferanten?
- Meldung des Trauerfalls beim Lieferanten (telefonisch oder schriftlich).
- Klärung der Vertragsfrage: Fortführung durch Erb:innen/Nachlass, Kündigung, oder neuer Vertrag für den/die Nachfolger:in.
- Information an den Netzbetreiber: Der Lieferant übermittelt uns alle relevanten Änderungen sowie ggf. Terminwünsche.
- Umsetzung vor Ort (falls nötig): Wir führen vereinbarte technische Schritte (z. B. Ablesung, Geräteaustausch) gemäß Terminabstimmung aus.
Tipp: Halten Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen bereit: Sterbeurkunde, Nachweis über Erbberechtigung bzw. Vollmacht, Zählernummer(n) und die Adresse der betroffenen Anschlussstelle. Ihr Lieferant sagt Ihnen, was konkret benötigt wird.
Wichtig bei vorhandener Einspeiseanlage (z. B. PV-Anlage)
Wenn am Anschluss eine Einspeiseanlage (z. B. Photovoltaik) betrieben wird, benötigen wir zusätzlich die Information über den Betreiberwechsel.
Bitte nutzen Sie dafür die Hinweise in diesem Artikel:
➡️ Die Betreiber einer PV-Anlage wechseln?
Dort erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie den Wechsel korrekt anzeigen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Zählerstände selbst melden?
In vielen Fällen veranlasst Ihr Lieferant die Ablesung oder bittet Sie um einen aktuellen Zählerstand. Folgen Sie am besten den Hinweisen des Lieferanten. Falls nötig, werden technische Vor-Ort-Termine über uns koordiniert.
Wer kündigt die Verträge?
Die vertragliche Seite regelt der Lieferant gemeinsam mit Ihnen (Erb:innen/Nachlass). Wir als Netzbetreiber sind für die technische Abwicklung am Anschluss zuständig.
Ich habe mehrere Sparten (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme). Muss ich jeden separat informieren?
Informieren Sie bitte jeweils den Lieferanten der betroffenen Sparte. Oftmals haben Sie für Strom und Gas denselben Lieferanten; Wasser/Fernwärme können abweichen.
Wie schnell erfolgt die Umstellung?
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (z. B. Erbnachweis, Vertragsentscheidung, Terminlage). Nach der Meldung beim Lieferanten erhalten wir die Informationen automatisch und setzen die Schritte so schnell wie möglich um.
So erreichen Sie Ihren Lieferanten
Sie finden die Kontaktdaten Ihres Lieferanten:
- auf der letzten Jahresrechnung,
- in Ihrem Online‑Kundenkonto beim Lieferanten,
- auf dem Vertrag oder
- über die Website des Lieferanten (Kontakt/Service oder im Impressum).
Hinweis: Falls Sie unsicher sind, wer der aktueller Lieferant ist, hilft oft ein Blick auf die letzte Rechnung oder die Vertragsunterlagen. Ebenso kann ein Blick auf das Girokonto weiterhelfen, da in der Regel monatliche Abschlagszahlungen gebucht werden.
Wir sind für Sie da
Auch wenn wir im Trauerfall nicht der erste Ansprechpartner sind: Sobald uns Ihr Lieferant die Informationen übermittelt, kümmern wir uns zuverlässig um alle notwendigen technischen Schritte. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, unterstützen wir Sie gern.