Wenn Ihnen Energielieferverträge an der Haustür oder durch unerwünschte Werbeanrufe angeboten werden, ist besondere Vorsicht geboten. In solchen Situationen kommt es leider immer wieder zu Vertragsabschlüssen, die so nicht beabsichtigt waren.
Unser Tipp
Unterschreiben Sie nicht sofort. Lassen Sie sich das Angebot immer schriftlich geben und prüfen Sie es in Ruhe, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Vertragsabschluss nur noch in Textform
Seit Juli 2021 dürfen Energielieferverträge ausschließlich in Textform abgeschlossen werden.
Das bedeutet:
- Keine rechtsgültigen Vertragsabschlüsse am Telefon
- Keine mündlichen Vertragsabschlüsse an der Haustür
Ein Vertrag ist nur wirksam, wenn er Ihnen schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) vorliegt und Sie diesem ausdrücklich zustimmen. Achtung: Auch eine Unterschrift auf einem Tablet an der Haustür gilt als schriftlicher Vertragsabschluss!
14‑tägiges Widerrufsrecht nutzen
Falls Ihnen dennoch ein Vertrag untergeschoben wurde, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht.
So widerrufen Sie richtig:
- In den Vertragsunterlagen finden Sie eine Adresse für den Widerruf
- Richten Sie Ihren Widerruf schriftlich an diese Adresse
- Zusätzlich empfehlen wir, den Widerruf per E-Mail zu versenden
- Falls keine E-Mail-Adresse angegeben ist, finden Sie diese im Impressum auf der Webseite des Anbieters
Bewahren Sie Kopien und Versandnachweise gut auf.
Aktuellen Energieanbieter unbedingt informieren
Bitte informieren Sie auch Ihren aktuellen Energieanbieter.
Hintergrund: Der neue Anbieter kündigt in der Regel den bestehenden Liefervertrag automatisch.
Wird Ihr bisheriger Vertrag wirksam gekündigt und der neue Vertrag anschließend widerrufen, fallen Sie in die sogenannte Grund- oder Ersatzversorgung. Diese kann teurer sein als Ihr bisheriger Tarif.
Wichtige Hinweise zur Rolle des Netzbetreibers
Wir als enercity Netz können einen Lieferantenwechsel nicht stoppen oder blockieren.
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, der Lieferanmeldung eines neuen Anbieters zuzustimmen, sofern diese formal korrekt ist.
Unterstützung und Beratung
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und handeln Sie bei unangemeldeten Anrufen oder Besuchen konsequent.
Für weiterführende Beratung und Unterstützung können Sie sich jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden.