Für Geräte mit einer Leistung zwischen 6 und 12 kW darf der Geräuschpegel dann höchstens 60 Dezibel betragen. Das entspricht etwa einem normalen Gespräch.
Bevor Sie den Förderantrag stellen, prüfen Sie im Angebot Ihres Installateurunternehmens, ob die geplante Wärmepumpe die neuen Grenzen einhält.