Was ändert sich 2026 bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?
Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen für neue PV-Anlagen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Abschaffung der festen Einspeisevergütung
Die bisherige fixe Vergütung für neue Photovoltaikanlagen wird schrittweise abgeschafft. Stattdessen gilt künftig eine Pflicht zur Direktvermarktung.
Gut zu wissen: Bestehende Anlagen behalten ihre bisherige Vergütung.
2. Neue Vergütungssätze für kleine Anlagen
Ab Februar 2026 sinkt die Vergütung für neu installierte PV-Anlagen bis 10 kWp:
- Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
- Volleinspeisung: 12,35 ct/kWh
Im August 2026 erfolgt eine weitere Reduktion um 1 % auf etwa 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung.
3. Direktvermarktungspflicht für größere Anlagen
- Anlagen über 75 kWp müssen ab 2026 den erzeugten Strom selbst vermarkten.
- Kleinere Anlagen werden schrittweise in die Direktvermarktungspflicht einbezogen.
4. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Neue PV-Anlagen ab 7 kWp erhalten keine Vergütung, wenn der Börsenstrompreis negativ ist.
Ein Kompensationsmechanismus verlängert die Förderdauer entsprechend – die Kompensation erfolgt jedoch erst nach Ablauf der regulären 20 Jahre.
5. Smart-Meter-Pflicht
PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein.
Ohne diese Technik wird die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung gedrosselt. Das bedeutet eine Ertragsminderung von etwa 1–9 % pro Jahr.