Hinweise zur Anmeldung und Inbetriebsetzung von Ladeeinrichtungen
Wenn Sie bei einer Kundin bzw. einem Kunden eine Ladeeinrichtung (z. B. Wallbox oder Ladesäule) installieren, beachten Sie bitte folgende Vorgaben zur Anmeldung beim Netzbetreiber:
- Ladeeinrichtungen bis 12 kW:
Diese können direkt online beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine separate Genehmigung oder Netzverträglichkeitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. - Ladeeinrichtungen über 12 kW:
Hier ist vor der Installation ein Inbetriebsetzungsauftrag durch Sie als Elektrofachkraft erforderlich. Der Netzbetreiber prüft daraufhin, ob der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist oder ggf. verstärkt werden muss.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Genehmigung zur Inbetriebsetzung. - Nach der Inbetriebsetzung:
Die Ladeeinrichtung muss anschließend beim Netzbetreiber angemeldet werden. Gleichzeitig kann die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung und ggf. Genehmigung ist notwendig, damit das Stromnetz entsprechend ausgelegt und sicher betrieben werden kann.
Zusammenfassung Installationsablauf
- Vorinstallation
- Lage- und Schaltplan, Datenblätter, Messkonzept erstellen
- Prüfung technischer Rahmenbedingungen (Leistung, Schutz) gem. DIN/VDE
- Inbetriebsetzungsauftrag (nur bei Anlagen größer 12 kW)
- Inbetriebsetzungsauftrag stellen + technische Prüfung durch Netzbetreiber
- Anmeldung
- online über enercity NetzPortal als eingetragener Elektrofachbetrieb
- Dokumentation & Übergabe
- Abschlussdokumente inkl. Prüfberichte, Schaltplan, Genehmigungen in schriftlicher Form an Kunde und Netzbetreiber übergeben