Viele Kundinnen und Kunden kennen ihren Strom- oder Gaslieferanten – aber was genau macht eigentlich der Messstellenbetreiber? Und warum tauchen manchmal zusätzliche Kosten auf der Rechnung auf – oder auch nicht? Hier erklären wir es einfach und verständlich.
1. Was ist der Messstellenbetrieb?
Der Messstellenbetrieb umfasst alles rund um Ihren Strom- oder Gaszähler:
- Einbau, Betrieb und Wartung des Zählers
- Ablesung der Zählerstände
- Übermittlung der Verbrauchsdaten an Ihren Lieferanten
Diese Aufgaben übernimmt in der Regel der grundzuständige Messstellenbetreiber – das ist in der Stadt Hannover sowie in Langenhagen, Seelze, Ronnenberg, Hemmingen, Laatzen und Garbsen meist die enercity Netz als örtlicher Netzbetreiber.
2. Wer bezahlt den Messstellenbetrieb?
Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und dürfen nur in einem bestimmten Rahmen erhoben werden. Sie werden in der Regel über Ihre Strom- oder Gasrechnung abgerechnet – also über den Lieferanten.
3. Warum bekomme ich manchmal eine separate Rechnung?
Einige Lieferanten entscheiden sich dafür, die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht in ihrer Rechnung auszuweisen. In diesem Fall erhalten Sie eine separate Rechnung direkt von uns.
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Das bedeutet:
- Ihr Lieferant stellt Ihnen nur die Energiekosten in Rechnung.
- Die enercity Netz rechnet die Messentgelte separat mit Ihnen ab.
Das ist vollkommen in Ordnung und gesetzlich zulässig – kann aber zu Verwirrung führen, wenn plötzlich eine zusätzliche Rechnung im Briefkasten liegt.
Wenn Sie einer separaten Rechnung vorbeugen wollen, achten Sie darauf einen sogenannten "All Inklusiv" Energieliefervertrag abzuschließen.
4. Bleibt der Netzbetreiber immer zuständig?
Ja. Auch wenn Sie den Lieferanten wechseln, bleibt der Netzbetreiber (und damit meist auch der Messstellenbetreiber) weiterhin für Ihren Zähler zuständig. Wir als enercity Netz sorgen dafür, dass Ihre Verbrauchsdaten korrekt erfasst und übermittelt werden – unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihren Strom oder Ihr Gas beziehen.
Kurz zusammengefasst:
- Der Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Wartung und Ablesung Ihres Zählers.
- Zuständig ist in der Regel der Netzbetreiber.
- Die Kosten werden meist über den Lieferanten abgerechnet – manchmal aber auch direkt vom Netzbetreiber.
- Der Netzbetreiber bleibt immer zuständig, auch bei einem Lieferantenwechsel.