Viele Kundinnen und Kunden fragen sich: Wer ist eigentlich für was zuständig – der Energielieferant oder der Netzbetreiber? Hier eine einfache Erklärung:
1. Der Energielieferant
Der Lieferant ist das Unternehmen, bei dem Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben. Er sorgt dafür, dass Sie mit Energie beliefert werden und stellt Ihnen dafür regelmäßig eine Rechnung. Bekannte Lieferanten sind zum Beispiel E.ON, Vattenfall, EnBW, oder lokale Stadtwerke wie enercity.
Wichtig:
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag kündigen oder wechseln möchten, tun Sie das immer beim Lieferanten – nicht beim Netzbetreiber!
2. Der Netzbetreiber
Der Netzbetreiber enercity Netz ist für das Strom- oder Gasnetz in Ihrer Region verantwortlich. Wir betreiben und warten die Leitungen, sorgen für die technische Versorgung und sind auch für Ihren Zähler zuständig. Der Netzbetreiber ist gesetzlich festgelegt und kann nicht frei gewählt werden.
Beispiel:
Auch wenn Sie den Lieferanten wechseln, bleibt der Netzbetreiber immer derselbe. Wir sind weiterhin für die Erfassung Ihrer Zählerstände zuständig und übermitteln diese an Ihren Lieferanten.
3. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel?
- Sie kündigen Ihren Vertrag beim bisherigen Lieferanten (oft übernimmt das der neue Lieferant für Sie).
- Die enercity Netz bleibt als Netzbetreiber unverändert zuständig.
- Die enercity Netz erhebt weiterhin Ihren Zählerstand und sorgt für die technische Versorgung.
4. Zusammengefasst
- Lieferant: Vertragspartner für Strom/Gas, bei ihm kündigen Sie Ihren Vertrag.
- Netzbetreiber: Verantwortlich für das Netz und den Zähler, bleibt immer gleich, unabhängig vom Lieferanten.
💡Tipp:
Bei Fragen zur Abrechnung, Kündigung oder zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Bei technischen Problemen oder Zählerablesungen sind wir als Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner.