Seit dem 01.01.2024 tritt die Neuregelung des §14a EnWG der Bundesnetzagentur in Kraft. Verpflichtend für alle Betreiberinnen und Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinheit ab einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Wenn Sie Betreiberin oder Betreiber einer Anlage mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 sind, müssen Sie nichts weiter tun. Für Sie gilt eine Übergangs- bzw. Bestandsregelung.
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Was sind steuerbare Verbrauchseinheiten?
Alle unten genannten Beispiele ab einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW.
- Lade- oder Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen
- Batterie- oder Stromspeicher
- Kühlanlagen für Wohn- und Büroräume
Gut zu wissen! In unserem enercity NetzPortal können Sie die Anmeldung ganz einfach vornehmen.