Seit dem 01.01.2024 tritt die Neuregelung des §14a EnWG der Bundesnetzagentur in Kraft. Verpflichtend für alle Betreiber:innen einer steuerbaren Verbrauchseinheit ab einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Wenn Sie Betreiber:in einer Anlage mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 sind, müssen Sie nichts weiter tun. Für Sie gilt eine Übergangs- bzw. Bestandsregelung.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Neuregelung und können Ihre steuerbare Verbrauchseinheit online anmelden. Weitere Informationen
Was sind steuerbare Verbrauchseinheiten?
Alle unten genannten Beispiele ab einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW.
- Lade- oder Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen
- Batterie- oder Stromspeicher
- Kühlanlagen für Wohn- und Büroräume
zur schnellen Online-Anmeldung