Ihr Netzanschluss wird nicht mehr benötigt?
Wenn ein Gebäude oder eine Anlage dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr mit Strom oder Gas versorgt werden soll, spricht man von der Trennung des Netzanschlusses. Das bedeutet, dass die Verbindung zum öffentlichen Versorgungsnetz fachgerecht entfernt wird. Dafür ist eine formelle Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber notwendig – und eventuell die Kündigung des bestehenden Nutzungsvertrags. Hierbei hilft Ihnen ein Installateurbetrieb und berät Sie individuell.
So läuft die Trennung ab:
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Antrag stellen
Der erste Schritt ist die offizielle Beantragung der Stilllegung in unserem enercity NetzPortal - auch hier hilft Ihnen ein Installateurbetrieb weiter und übernimmt dies meist für Sie. Wir prüfen den Antrag und bereitet die weiteren Schritte vor. -
Termin vereinbaren
Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für die Trennung vereinbart. Die Arbeiten werden von qualifizierten Technikern durchgeführt. -
Fachgerechte Demontage
Die entsprechenden Leitungen – etwa für Strom und/oder Gas – werden sicher und professionell entfernt. Dabei werden auch der Strom- bzw. der Gaszähler ausgebaut. Wir kommen dazu wieder auf Sie zu. -
Bestätigung erhalten
Nach erfolgreicher Durchführung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Trennung.
Gut zu wissen:
- Bitte keine Eigeninitiative: Arbeiten am Netzanschluss dürfen ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt werden.
- Wiederanschluss meist möglich: Ein getrenntes Gasnetz kann in vielen Fällen später wieder in Betrieb genommen werden. Bei einer endgültigen Stilllegung – etwa bei einem Abriss – wird der Anschluss bis zur Grundstücksgrenze zurückgebaut.
- Kostenregelung: In der Regel trägt der Eigentümer des Gebäudes die Kosten, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Vereinbarungen.
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