Sie haben eine Ladeeinrichtung gefunden? Egal, welche Ladeleistung Ihre neue Ladeeinrichtung, Ladesäule oder Wallbox hat, ist diese beim Netzbetreiber anzumelden. Wir empfehlen Ihnen, bei der Installation eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Denn Ladeeinrichtungen sind Expertensache.
Eine Ladeeinrichtung unter 12 kW kann sofort bei uns angemeldet werden, wenn diese von Ihnen in Betrieb genommen wurde. direkt zur Onlineanmeldung
Bei einer Ladeeinrichtung über 12 kW ist es erforderlich, dass Ihre Elektrofachkraft einen Inbetriebsetzungsauftrag bei uns stellt. Anschließend prüfen wir, ob Ihr Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist oder ggf. verstärkt werden muss. Ihre Elektrofachkraft erhält über den Inbetriebsetzungsauftrag von uns die Genehmigung. Anschließend können Sie nun Ihre Ladesäule nach Inbetriebsetzung bei uns anmelden und gleichzeitig die Steuerbarkeit nach § 14 a EnWG beantragen.
Nach Genehmigung und Inbetriebnahme zur Online-Anmeldung