Wer gilt als Betreiber einer Photovoltaikanlage?
Betreiber ist, wer die Anlage nutzt – unabhängig davon, wem sie gehört. Nur wer den Betrieb übernimmt, hat Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem EEG.
Rechte des Anlagenbetreibers
Als Betreiber haben Sie Anspruch auf einen schnellen Netzanschluss sowie die bevorzugte Abnahme und Verteilung Ihres eingespeisten Solarstroms.
Abrechnung & Ansprechpartner
Die Einspeisevergütung wird über die staatliche EEG-Umlage finanziert. Als Ihr regionaler Netzbetreiber kümmern wir - die enercity Netz GmbH - uns um all ihre Angelegenheiten rund um die Einspeisevergütung und sind ihr erster Ansprechpartner.
Abschlagszahlung
Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2021) wird der Zeitpunkt der Abschlagszahlungen auf den Zeitpunkt "monatlich jeweils zum 15. Kalendertag" festgelegt und die Höhe mit der Umschreibung "in angemessenem Umfang" beziffert.
So funktioniert die Abrechnung
Es gibt zwei Modelle:
- Standardlastprofil (für Privatkunden - SLP): Für Anlagen unter 100 kW. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum 31.12. – Zählerstände müssen bis 28.02. des Folgejahres gemeldet werden (per Ablesekarte oder online).
- Registrierte Lastgangmessung (für Gewerbekunden - RLM): Für größere Anlagen über 100 kW. Hier misst ein spezielles Gerät alle 15 Minuten den Stromverbrauch und überträgt die Daten automatisch.