Nein, Balkonkraftwerke bzw. Mini Solaranlagen sind nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden. Als Netzbetreiber werden wir automatisch von der Bundesnetzagentur informiert. Ist ein Zählerwechsel notwendig, kontaktieren wir Sie automatisch.
Für Mini-Solaranlagen gelten seit Mai 2024 neue Regelungen, die eine maximale Wechselrichter-Leistung von 800 Watt und eine Modulleistung von bis zu 2.000 Watt erlauben.