Bei einem Lieferantenwechsel benötigen wir als Ihr Netzbetreiber Ihren Zählerstand, um die Netznutzungsentgelte mit Ihrem Lieferanten abrechnen zu können. Diese Werte übermitteln wir Ihrem Lieferanten, der Ihnen eine Rechnung erstellt. Erhalten wir keinen Zählerstand zum Wechseldatum, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt.