Ob Sie durch den Betrieb von Erzeugungsanlagen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der Höhe des erzielten Umsatzes ab.
Sie teilen uns mit, ob Sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberatungsbüro oder dem zuständigen Finanzamt.