Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, die Anlagenleistung und der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.
Seit dem 01. Februar 2025 liegt die Einspeisevergütung bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt Peak (kWp).
Für größere PV-Anlagen von 10 bis 40 kWp liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 6,88 Cent pro kWh. Sie erhalten 5,62 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp und kleiner als 100 kWp.
Zusätzlich gibt es einen gesonderten leistungsabhängigen Zuschlag für eine Volleinspeisung in das Netz.
Seit 2023 ist die Einspeisevergütung von Solarstrom für Anlagen bis 30kWp steuerfrei - bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte immer an das zuständige Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.