Wichtig für die Bestimmung Ihrer Vergütungshöhe sind der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, die Anlagenleistung und der Ort der Installation. Dabei kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Dach, einem Nicht-Wohngebäude, einer Freifläche oder ähnlichem angelegt ist.
Hier ein Beispiel: Für eine Vergütung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp Installierte Leistung =13 kWp Vergütungssatz Zone 1: 0-10 kWp = 8,20 ct/kWh; Zone 2: 10-40 kWp = 7,10 ct/kWh. Die kalenderjährlich ermittelte eingespeiste Menge wird nun über Faktoren im Verhältnis der installierten Leistung aufgeteilt und mit dem entsprechenden Vergütungssatz multipliziert. Faktor Zone 1: 10 kWp / 13 kWp = 0,76923; Faktor Zone 2: 3 kWp / 13 kWp = 0,23077 Annahme: Eingespeiste Jahresmenge = 3.500 kWh Vergütung Zone 1 = 3.500 kWh x Faktor 0,76923 x 8,20 ct/kWh = 220,77 Euro Vergütung Zone 2 = 3.500 kWh x Faktor 0,23077 x 7,10 ct/kWh = 57,35 Euro Summe = 278,12 Euro netto